Besuchen Sie uns auf der AVENEO der Altenpflege Messe 2024 in Halle 6, Stand F11 und probieren Sie unseren Kiosk und Lieferdienst selbst aus!

Freikarte sichern
Kontakt

Das müssen stationäre Pflegeeinrichtungen beachten Körperpflege gemäß Landesrahmenvertrag

Die Grundpflege im Altenheim laut Landesrahmenvertrag

Die Körperpflege gehört zu den menschlichen Grundbedürfnissen. Sie dient der Reinigung, trägt zur Gesunderhaltung der Haut bei und sorgt für ein gutes Körpergefühl. Alte und pflegebedürftige Menschen bei der täglichen Körperpflege zu unterstützen, zählt deshalb zu den wichtigsten Aufgaben der Pflegekräfte in Altenheimen.

Die Grundpflege in stationären Pflegeeinrichtungen schließt unter anderem folgende Bereiche mit ein:

Diese zu den sogenannten „Leistungen zur Selbstversorgung“ zählenden Aufgaben sind in den Landesrahmenverträgen für die stationäre Pflege genau geregelt. Diese Regelungen verpflichten Altenheime in den meisten Bundesländern auch, passende Produkte für die Körperhygiene der Heimbewohner*innen zur Verfügung stellen. So heißt es im Landesrahmenvertrag für Niedersachsen beispielsweise:

„Für Pflegebedürftige, die nicht über eigene Produkte für die notwendige Körperhygiene und - pflege verfügen, sind geeignete Produkte vorzuhalten. Dabei ist eine Versorgung mit geeigneten Standardprodukten für die Körperhygiene und -pflege (Seife, Duschgel, Shampoo, Kamm, Zahnbürste, Zahnpasta, Rasierschaum, Einwegrasierer) von der Pflegeeinrichtung im Rahmen der vereinbarten Heimentgelte sicherzustellen.“

Pflegeheim-Personal bei der Grundversorgung entlasten

Die Grundversorgung im Bereich der Körperpflege nimmt also einen primären Teil der täglichen Arbeit der Mitarbeitenden in stationären Pflegeeinrichtungen ein. Neben der Unterstützung der Bewohner*innen bei der Körperhygiene selbst muss auch stets dafür gesorgt werden, dass ausreichend Pflegeprodukte verfügbar sind.

In vielen Seniorenheimen sind die Pflegefachkräfte oder die Teamleitungen dafür zuständig, bei Bedarf die passenden Artikel nachzukaufen. Für die Mitarbeitenden ist dies mit einem nicht zu unterschätzenden Aufwand verbunden: Sie müssen den Bestand an Körperpflegeprodukten regelmäßig überprüfen, fehlende Produkte außer Haus nachkaufen und die Ausgaben über die Buchhaltung verrechnen.

Entlastung schaffen können hier speziell auf Altenheime zugeschnitten Services wie der Emma-Lieferdienst. Die benötigten Produkte können hier ganz einfach frei nach Bedarf über einen digitalen Katalog bestellt werden. Die Bestellung wird dann direkt in die Pflegeeinrichtung geliefert. Die Bezahlung erfolgt danach per Rechnung oder bequem per SEPA-Lastschrift.

Auf individuelle Bedürfnisse der Bewohner*innen eingehen

Die Unterstützung bei der Körperpflege ist ein sehr intimes Thema, das für die alten und pflegebedürftigen Menschen mit Scham behaftet sein kann. Je wohler sie sich bei diesem Vorgang fühlen, desto angenehmer und entspannter wird die Situation für alle Beteiligten.

Neben einer behutsamen und sensiblen Unterstützung bei der Körperpflege selbst kann auch die Verwendung der persönlichen Lieblingsprodukte dazu beitragen, dass die Pflegebedürftigen sich in dieser speziellen Situation wohlfühlen. Viele Bewohner*innen von Altenheimen haben beispielsweise spezielle Bedürfnisse im Bereich der Hautpflege und benötigen dafür bestimmte Cremes oder andere Pflegeartikel. Oder sie haben einfach besondere Vorlieben, welche Produkte sie für die Körperhygiene verwenden möchten.

Auch wenn die Landesrahmenverträge in den meisten Bundesländern nur die Bereitstellung einer Standardausstattung an Hygieneartikeln vorschreiben, so sollten Pflegeheime auch die individuellen Wünsche der alten Menschen berücksichtigen. So können diese sich in einer Situation, in der sie einen großen Teil der Selbstversorgung abgeben, trotzdem ein gewisses Maß an Selbstbestimmung erhalten.

Auch hier bieten Services wie der Emma-Lieferdienst eine Lösung: Die Heimbewohner*innen können ihre individuellen Wünsche an Körperpflegeprodukten dem Pflegepersonal mitteilen oder diese selbst über den Katalog aussuchen. Die ausgewählten Artikel werden dann direkt ins Pflegeheim geliefert und sind bereits für jede*n Bewohner*in einzeln in Tütchen verpackt und beschriftet. Die Mitarbeitenden der Pflegeeinrichtung haben dadurch keine zusätzliche Arbeit, sondern müssen die vorsortierten Bestellungen nur noch zu den jeweiligen Bewohner*innen bringen.

Entlastung für Angehörige

In Bundesländern, die die Altenheime im Landesrahmenvertrag nicht zur Bereitstellungen von Pflegeprodukten verpflichten, fällt diese Aufgabe häufig auf die Angehörigen zurück. Auch um die Erledigung von Einkäufen für den persönlichen Bedarf der alten Menschen, also beispielsweise besondere Kosmetikprodukte, müssen sich dann oft die Verwandten kümmern.

Stationäre Pflegeeinrichtung können hier bei ihren Kund*innen punkten, indem sie mit einem Einkaufsservice die Grundbedürfnisse sowie die individuellen Wünsche der Heimbewohner*innen erfüllen und den Angehörigen die Arbeit abnehmen.

Fazit

Die Zusammenarbeit mit einem verlässlichen Lieferservice bringt Vorteile auf allen Ebenen: Das Altenheim stellt die laut Landesrahmenvertrag vorgeschriebene Grundversorgung mit Körperpflegeprodukten sicher. Gleichzeitig wird das Personal entlastet, das sich dadurch mehr Zeit für das Wesentliche nehmen kann: die sensible Unterstützung bei der Körperpflege der alten Menschen. Schlussendlich führt dies zu zufriedenen Bewohner*innen, die sich darüber hinaus auch individuelle Wünsche mit dem Emma-Lieferservice erfüllen können.